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VG Wiesbaden, 11.01.2016 - 4 N 1726/15 |
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Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 11.01.2016 - 4 N 1726/15
- VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 21.06.2016 - M 1 V 15.5203
Luftreinhaltung in München: Freistaat Bayern muss wirksamere Maßnahmen ergreifen
Denn könnte sich der Antragsgegner auf diesen organisatorischen Umstand berufen, würde dem Antragsteller die Möglichkeit genommen, effektiven Rechtsschutz zu erlangen (vgl. auch VG Wiesbaden, B. v. 11.1.2015 - 4 N 1726/15.WI(2) - bisher unveröffentlicht). - VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16
Land Hessen muss kein Zwangsgeld zahlen
Auf die Beschwerde des Vollstreckungsschuldners wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 11. Januar 2016 - 4 N 1726/15.WI - der Antrag der Vollstreckungsgläubigerin auf Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Vollstreckungsschuldner abgelehnt.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 11.01.2016 - Aktenzeichen 4 N 1726/15.WI(2) - zu ändern und den Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes abzulehnen.